1. Die staatliche Jägerprüfungsordnung in NRW

(Auszug aus der DVO LJG-NRW vom 31.03.2010)

Zulassungsvoraussetzungen:

Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der zuständigen unteren Jagdbehörde einzureichen. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel am letzten Montag im April statt. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr von 250,- €

  2. Nachweis des LJV über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 mm. Darf nicht älter als ein Jahr sein.

  3. Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person.

Fächer der schriftlichen und mündlichen Prüfung:

  1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz;
  2. Jagdbetrieb, Jagdhundewesen, Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Wald- und Landbaus und Wildschadensverhütung;
  3. Waffentechnik, Führung von Jagd- und Kurzwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Waffen);
  4. Jagdrecht, Grundzüge des Waffen-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.

Beim schriftlichen Teil der Prüfung erhalten Sie aus den vier Fachgebieten je 25 Fragen zum Ankreuzen.  Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Fachgebiet mindestens 14 Fragen richtig oder insgesamt 70 Fragen richtig beantwortet wurden. Das erste Fachgebiet ist jedoch ein Sperrfach und muss immer mit mindestens 14 Fragen richtig beantwortet werden.

Die Schießprüfung besteht aus drei Disziplinen:

Beim Büchsenschießen sind fünf Schüsse sitzend aufgelegt, aus einer Entfernung von 90 bis 110 Metern mit einer für Schalenwild zugelassenen Munition auf den Rehbock abzugeben. Bei einer Ringzahl von maximal 50 müssen mindestens 40 Ringe erreicht werden.

Weiterhin sind fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung von 48 bis 62 Metern auf die flüchtige Überläuferscheibe (laufender Keiler) abzugeben. Dabei müssen mindestens zwei Treffer in den Ringen erreicht werden.

Beim Flintenschießen sind 10 bewegliche Ziele mit Flinten im Kaliber 12, 16 oder 20 zu beschießen (Trap, Skeet oder Kipphase). Beim Trapschießen müssen 3 von 10 Tontauben getroffen werden. Doppelschüsse sind zugelassen.

Hat der Bewerber die geforderten Schießleistungen insgesamt oder in Teilen nicht erbracht, ist ihm die einmalige Wiederholung der gesamten Schießprüfung oder der nicht erfüllten Teile am gleichen Tag zu ermöglichen. Die beim ersten Durchgang erzielten Treffer bleiben unberücksichtigt.

Beim mündlichen Teil sollen die Bewerber in Gruppen von höchstens drei Personen in den vier Fachgebieten nicht länger als 30 Minuten geprüft werden. Es müssen drei von vier Fachgebieten bestanden sein, darunter die Fachgebiete 1. Wildtierkunde und 3. Waffenkunde.

Nachprüfung nach 3 Monaten möglich

Wer bei der Schieß- oder/und mündlich-praktischer Prüfung durchfällt, kann diese Prüfungsteile in einer Nachprüfung nach mindestens 3 Monaten erneut absolvieren.

Zuständig für die Prüfung
ist die Untere Jagdbehörde, in deren Bereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. In der Regel ist das der Hauptwohnsitz (teilweise aber auch der Zweitwohnsitz). Gerne erhalten Sie hierzu weitere Informationen und Hilfestellung bei allen Behördengängen und dem Nachweis aller Zulassungsvoraussetzungen.


2. Die staatliche Jägerprüfungsordnung in Rheinland - Pfalz

Seminare mit anschließender Prüfung sind im Sommer und Herbst 2007 erstmals geplant aufgrund der am 16.12.2006 geänderten Jägerprüfungsordnung von Rheinland-Pfalz. Am Schwierigkeitsgrad der Prüfung hat sich nichts geändert, lediglich das praktische Lehrjahr ist abgeschaft und private Jagdschulen mit mehreren Prüfungsterminen im Jahr werden zugelassen. Sie haben in meiner Jagdschule künftig die Möglichkeit zwischen einer Prüfung in Nordrhein-Westfalen im April und der Prüfung in Rheinland-Pfalz im Oktober zu wählen.

Zur Jägerprüfung in RLP darf nur zugelassen werden, wer den Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung erbracht hat. Die oberste Jagdbehörde legt einen Rahmenplan mit den Mindestanforderungen für die jagdliche Ausbildung fest. Die Jägerprüfung gliedert sich in die Schießprüfung, die schiftliche Prüfung und die mündlich-praktische Prüfung.

Die Schießprüfung:

  1. sicherer Umgang mit Waffen und Munition
  2. Flintenschießen (5 von 10 Rollhasen, Entfernung 25 Meter)
    Bei Schießständen ohne Rollhasen müssen 4 von 10 Traptauben
    oder 6 von 10 Kipphasen getroffen werden.
  3. Büchsenschießen (Rehbock, Überläufer, laufender Keiler)
  4. Schießen mit einer Kurzwaffe (Schußentfernung 7 Meter)


Bei der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachzuweisen:

  1. Tierarten, Wilbiologie, Wildhege,
  2. Jagdbetrieb mit Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Führung von Jagdhunden,
  3. Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition, insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen
  4. Behandlung des elegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildprets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel,
  5. Jagdrecht, sowie
  6. Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht.

In der schriftliche Prüfung erhalten Sie 120 Fragen, die aus einem Fragenkatalog von mehreren Tausend Fragen stammen, die mündliche Prüfung dauert etwa 90 Minuten !!!

Die Gesamtkosten bestehend aus Seminargebühren, Prüfungsgebühren, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, sowie Kosten für Lehrbücher und Schießübungen können bei anderen Jagdschulen doppelt so hoch sein wie bei der Jagdschule Keiner, da wir keine Räumlichkeiten anmieten müssen und ohne angestellte Lehrkräfte auskommen.

Bei Fragen zu den Prüfungen in Rheinland-Pfalz und in NRW oder zu den unterschiedlichen Prüfungsordnungen rufen Sie mich bitte an unter 02636 / 92 93 97.


3. Die staatliche Jägerprüfungsordnung im Saarland

Zur Jägerprüfung im Saarland ist kein Wohnsitzwechsel und keine Freistellung Ihrer Unteren Jagdbehörde erforderlich und die Prüfung ist gemäß BJG bundesweit anerkannt.
Wiederholer können nach der JPO des Saarlandes jetzt auch ohne Wartefristen (Sperrfrist) an der nächsten Prüfung (durchgeführt von der VJS), teilnehmen.
Ihren Jagdschein lösen Sie unter Vorlage Ihres Prüfungszeugnisses, einer Jagdhaftpflichtversicherung und eines Paßbildes bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen UJB.

Bei einem Vergleich der Ausbildung mit Prüfung in NRW und dem Saarland bleibt für das Saarland nur ein Vorteil bestehen, nämlich bis zu sechs Prüfungen im Jahr.

Bedenken Sie jedoch, daß die Prüfung im Saarland doppelt so viele schriftliche Prüfungsfragen, dreimal so viele Antworten und die dreifache Dauer der mündlichen Prüfung als in NRW bedeutet !!!

Bei Fragen zu den Prüfungsterminen und Prüfungsordnungen im Saarland oder in Hamburg und zu den Ausbildungsvarianten oder Schießdisziplinen rufen Sie mich an unter 02636 / 92 93 97.


Der Deutsche Jagdschein

Nach bestandener Prüfung können Sie gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses, eines Paßbildes und einer Jagdhaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden, einen Jagdschein für ein bis drei Jahre lösen, der bundes- und weltweit gilt.