Bitte denken Sie rechtzeitig an die Anmeldung zur Jägerprüfung bis zum 28.02.2025.
Der schriftliche Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung und die Zahlung der Prüfungsgebühr von 250,00 €, sowie der Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltsortes müssen bis zu diesem Termin der zuständigen Unteren Jagdbehörde vorliegen. Sollte bis dahin kein Termin beim Bürgeramt zur Anmeldung des Nebenwohnsitzes frei sein, so kann dieser Nachweis in Bonn auch noch bis eine Woche vor der schriftlichen Prüfung nachgereicht werden. In der Regel genügt der Nachweis der Terminbestätigung.
Die übrigen Unterlagen wie persönliches Führungszeugnis, Kundige Person und Nachweis über die Teilnahme am Kurzwaffenschießen mit dem LJV können auch nachgereicht werden, müssen jedoch spätestens eine Woche vor der schriftlichen Prüfung vorliegen.
Für Wiederholer gilt der Nachweiß der Kundigen Person unbefristet und der LJV-Schießnachweis gilt nur für ein Jahr. Er gilt also nur für die Nachprüfung im Herbst, muß jedoch vor der nächsten Jägerprüfung im Frühjahr erneut erbracht werden.
Die Schießprüfung der UJB Bonn ist Ende April 2025 auf der Bengener Heide in Bad Neuenahr.
Die Mündliche Prüfung beginnt frühestens einen Tag nach der Schießprüfung und kann 4 bis 6 Tag dauern bis Anfang Mai 2025 je nach Anzahl der Prüflinge. Nach der Schießprüfung erhalten die Prüflinge ihren genauen Prüfungstermin. Die Reihenfolge in der mündlichen Prüfung muß nicht alphabetisch erfolgen und wird von der UJB festgelegt. Jeder Prüfling muß also damit rechnen, bereits am ersten Prüfungstag mündlich-praktisch geprüft zu werden. Die schriftliche und die mündliche Jägerprüfung finden in der Regel im Stadthaus am Berliner Platz in Bonn statt. Manchmal ist die mündliche Prüfung aber auch im Haus der Natur auf der Waldau. Bitte beachten Sie Ihre Einladung zur Jägerprüfung!
Bei weiteren Fragen zur Jägerprüfung oder zur Hilfestellung bei der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes zum Nachweis des gewöhnlichen Aufenthaltsortes rufen Sie mich bitte an unter 02636 / 92 93 97 oder 0171 / 442 40 68.